Erstgespräch:
Das Erstgespräch dient dem gegenseitigen Kennenlernen. Für eine gelingende Behandlung ist es von großer Bedeutung, dass wir uns miteinander wohlfühlen. Im Erstgespräch überprüfen wir gemeinsam, ob wir uns eine gute Zusammenarbeit vorstellen können.
Verschwiegenheit:
Als Klinische Psychologin unterliege ich der absoluten Schweigepflicht. Die einzige Ausnahme wäre eine Fremd- oder Selbstgefährdung.
Absageregelung:
Verlässlichkeit ist eine Grundvoraussetzung für eine gute Zusammenarbeit. Ich bitte daher um eine rechtzeitige Terminabsage sollte dies einmal nötig sein.
Terminabsagen bis zu 48h vor dem vereinbarten Termin sind kostenfrei. Danach ist ein Ausfallshonorar von 55.- zu entrichten.
Terminabsagen von weniger als 24h vor dem vereinbarten Termin werden mit dem vollen Honorar verrechnet.
Kostenübernahme:
Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist unter bestimmten Umständen möglich. Hierfür benötigen Sie vor dem zweiten Termin eine ärztliche Bestätigung.
Die Richtsätze für die Erstattung (pro Einheit) sind derzeit wie folgt: ÖGK 33,70.-, SVS 45.-, BVA 46,60.-
Sollten Sie über eine private Zusatzversicherung verfügen, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrem Versicherungsträger über Möglichkeiten der Kostenübernahme.